Unsere Leistungen
für eine optimale Betreuung
in Ihrem Zuhause
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Medizinische
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
- Medikamentengabe
- Verbandswechsel
- Injektionen
- An- und Ausziehen von
Kompressionsstrümpfen - Krankenhausnachsorge
- Dekubitusversorgung
- Einreibungen
u.v.m.
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Beratung für
Pflegebedürftige und
ihre Angehörigen
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Grundpflege
- Körperpflege
- Lagern
- Betten
- Inkontinenzversorgung
u.v.m.
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Hauswirtschaftliche
Versorgung
- Reinigungsarbeiten
- Einkaufen
- Wäsche waschen
u.v.m.
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Regelmäßige
Beratungsbesuche bzw. Qualitätssicherungs-
besuche gem. § 37.3 SGB XI
(für Angehörige, die alleine
zu Hause pflegen)
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Unterstützung
bei Beantragung
der Pflegegrade
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Vermittlung von
Pflegehilfsmittel
(Rollstuhl, Rollator,
Toilettenstuhl usw.)
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Verhinderungspflege
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Rufbereitschaft 24/7
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Begleitung
von Arztbesuchen
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Medizinische Behandlungspflege
nach ärztlicher Verordnung
- Medikamentengabe
- Verbandswechsel
- Injektionen
- An- und Ausziehen von
Kompressionsstrümpfen - Krankenhausnachsorge
- Dekubitusversorgung
- Einreibungen
u.v.m.
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Beratung für Pflegebedürftige
und ihre Angehörigen
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Grundpflege
- Körperpflege
- Lagern
- Betten
- Inkontinenzversorgung
u.v.m.
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Hauswirtschaftliche Versorgung
- Reinigungsarbeiten
- Einkaufen
- Wäsche waschen
u.v.m.
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Regelmäßige Beratungsbesuche
bzw. Qualitätssicherungsbesuche
gem. § 37.3 SGB XI
(für Angehörige, die alleine zu Hause pflegen)
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Unterstützung bei Beantragung
der Pflegegrade
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Vermittlung von Pflegehilfsmittel
(Rollstuhl, Rollator, Toilettenstuhl usw.)
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Verhinderungspflege
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Rufbereitschaft 24/7
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Begleitung von Arztbesuchen
Gerne besuchen wir Sie für ein persönliches Gespräch.
Wir erstellen Ihnen ganz unverbindlich einen Kostenvorschlag nach Vorgaben der Pflegeversicherung und den persönlichen Pflegevorstellungen und Bedürfnissen.
Durch unser qualifiziertes und examiniertes Personal unterstützen wir Sie in Ihrer häuslichen Umgebung – wir sind HILFREICH und freuen uns auf Ihre Anfrage.
Budgets
Neue Leistungsbeträge für Pflegeleistungen
ab 1. Januar 2025
Pflegesachleistung
(§ 36 Absatz 3 SGB XI)
|
Monatlicher Höchstbetrag |
Monatlicher Höchstbetrag ab 1. Januar 2025: |
||
| Pflegegrad 1 | 0 € | Pflegegrad 1 |
0 € |
| Pflegegrad 2 |
761,00 € |
Pflegegrad 2 |
796,00 € |
| Pflegegrad 3 |
1.432,00 € |
Pflegegrad 3 |
1.497,00 € |
| Pflegegrad 4 |
1.778,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.859,00 € |
| Pflegegrad 5 |
2.200,00 € |
Pflegegrad 5 |
2.299,00 € |
Pflegegeld
(§ 37 Absatz 1 Satz 3 SGB XI)
|
Monatlicher Höchstbetrag |
Monatlicher Höchstbetrag ab 1. Januar 2025: |
||
| Pflegegrad 1 | 0 € | Pflegegrad 1 |
0 € |
| Pflegegrad 2 |
332,00 € |
Pflegegrad 2 |
347,00 € |
| Pflegegrad 3 |
573,00 € |
Pflegegrad 3 |
599,00 € |
| Pflegegrad 4 |
765,00 € |
Pflegegrad 4 | 800,00 € |
| Pflegegrad 5 |
947,00 € |
Pflegegrad 5 |
990,00 € |
Verhinderungspflege
(§ 39 Absatz 1 Satz 3 SGB XI)
|
Monatlicher Höchstbetrag |
Monatlicher Höchstbetrag ab 1. Januar 2025: |
||
| Pflegegrad 1 | 0 € | Pflegegrad 1 |
0 € |
| Pflegegrad 2 |
1.612,00 € |
Pflegegrad 2 |
1.685,00 € |
| Pflegegrad 3 |
1.612,00 € |
Pflegegrad 3 |
1.685,00 € |
| Pflegegrad 4 |
1.612,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.685,00 € |
| Pflegegrad 5 |
1.612,00 € |
Pflegegrad 5 |
1.685,00 € |
Entlastungsleistungen
(§ 45b Absatz 1 Satz 1 SGB XI)
|
Monatlicher Höchstbetrag |
Monatlicher Höchstbetrag ab 1. Januar 2025: |
||
| Pflegegrad 1 | 125,00 € | Pflegegrad 1 |
131,00 € |
| Pflegegrad 2 |
125,00 € |
Pflegegrad 2 |
131,00 € |
| Pflegegrad 3 |
125,00 € |
Pflegegrad 3 |
131,00 € |
| Pflegegrad 4 |
125,00 € |
Pflegegrad 4 | 131,00 € |
| Pflegegrad 5 |
125,00 € |
Pflegegrad 5 |
131,00 € |
Ihr Vorteil bei HILFREICH:
Wir erheben keine Investionskosten!*
*Investitionskosten sind Ausgaben, die ein Pflegedienst für die Anschaffung von Investitionsgütern wie z.B. Fahrzeugen und Computern tätigen muss, um den reibungslosen Ablauf des täglichen Geschäftsbetriebs sicherzustellen.
Diese Kosten werden nicht von den Pflegekassen übernommen und sind somit nicht in den Vergütungen enthalten, die der Pflegedienst für seine Dienstleistungen von den Pflegekassen erhält.
Diese Kosten können (müssen aber nicht) von der öffentlichen Hand, beispielsweise dem Land oder der Gemeinde, getragen werden. Wenn die öffentliche Hand die Investitionskosten der Pflegedienste nicht trägt, ist der Pflegedienst berechtigt, diese Kosten zu einem bestimmten Prozentsatz für erbrachte Leistungen aus § 36, §45 und §39 SGB XI seinen Pflegekunden privat in Rechnung zu stellen.
Aktuell erheben wir keine Investitionskosten gegenüber unseren Kunden!
Pflegesachleistung
(§ 36 Absatz 3 SGB XI)
Pflegegeld
(§ 37 Absatz 1 Satz 3 SGB XI)
Verhinderungspflege
(§ 39 Absatz 1 Satz 3 SGB XI)
Entlastungsleistungen
(§ 45b Absatz 1 Satz 1 SGB XI)
Ihr Vorteil bei HILFREICH:
Wir erheben keine Investions-kosten!*
*Investitionskosten sind Ausgaben, die ein Pflegedienst für die Anschaffung von Investitionsgütern wie z.B. Fahrzeugen und Computern tätigen muss, um den reibungslosen Ablauf des täglichen Geschäftsbetriebs sicherzustellen.
Diese Kosten werden nicht von den Pflegekassen übernommen und sind somit nicht in den Vergütungen enthalten, die der Pflegedienst für seine Dienstleistungen von den Pflegekassen erhält.
Diese Kosten können (müssen aber nicht) von der öffentlichen Hand, beispielsweise dem Land oder der Gemeinde, getragen werden. Wenn die öffentliche Hand die Investitionskosten der Pflegedienste nicht trägt, ist der Pflegedienst berechtigt, diese Kosten zu einem bestimmten Prozentsatz für erbrachte Leistungen aus § 36, §45 und §39 SGB XI seinen Pflegekunden privat in Rechnung zu stellen.
Aktuell erheben wir keine Investitionskosten gegenüber unseren Kunden!
Gerne besuchen wir Sie für ein persönliches Gespräch.
Wir erstellen Ihnen ganz unverbindlich einen Kostenvorschlag nach Vorgaben der Pflegeversicherung und den persönlichen Pflegevorstellungen und Bedürfnissen.
Durch unser qualifiziertes und examiniertes Personal unterstützen wir Sie in Ihrer häuslichen Umgebung – wir sind HILFREICH und freuen uns auf Ihre Anfrage.
Unser Versorgungs-
gebiet
Mobile Pflege · Kranken- und Seniorenversorgung
in Meisenheim und Umgebung
Unsere Kooperationspartner
Wir arbeiten mit nahegelegenen Partnern und ansässigen Ärzten zusammen und
ermöglichen so einen stetigen Austausch zum Wohl unserer Patienten.
Unsere Kooperationspartner
Wir arbeiten mit nahegelegenen Partnern und ansässigen Ärzten zusammen und
ermöglichen so einen stetigen Austausch zum Wohl unserer Patienten.
Christina Reich & Team
33 Mitarbeiter
tätig in Pflege, hauswirtschaftlicher Versorgung
und im kaufmännischen Bereich
Unser Pflegeleitbild
Die Qualität unserer Arbeit wird durch unsere persönliche Einstellung zu unserem Beruf und durch die an uns gestellten Aufgaben geprägt. Kranken- und Altenpflege verstehen wir als professionelle Dienstleistung. Diese wird von qualifiziertem Personal geleitet und geleistet.
Wir verfolgen das Ziel, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Darum wollen wir denen, die unsere pflegerischen Dienste in Anspruch nehmen, und den Menschen, die wir bei unserer Arbeit treffen mit Liebe, Geduld und Achtung begegnen. Dazu gehört auch, dass wir ihre jeweils individuelle Lebensgeschichte bei unserem Umgang mit ihnen berücksichtigen und ihrem Bedürfnis nach Nähe und Distanz gerecht werden.
Betroffene und ihre Bezugspersonen sollen in all ihren Fähigkeiten gefördert und unterstützt werden, damit ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, Wohlbefinden und Lebensqualität erhalten bzw. verbessert werden kann.
Unser Verständnis von Pflege definiert sich in dem Gedanken, dass gemeinsam entwickelte Pflege- und Bewältigungsstrategien im Einklang der Lebens- und Beziehungswelt nicht nur den Krankheitsverlauf steuern und stabilisieren, sondern auch das körperliche und geistige Wohlbefinden des Patienten wieder herstellen können.
Unser Team besteht aus examinierten Altenpflegern, Pflegefachkräften, Krankenschwestern, Krankenpflege- bzw. Altenpflegehelfern sowie Hauswirtschafterinnen bzw. Hauswirtschaftshilfen, die eine fachgerechte Betreuung leisten.
Unseren Service bieten wir in Meisenheim und Umgebung an.
Für die beste Versorgung unserer Kunden stehen wir 24 Std. täglich telefonisch zur Verfügung.
Sie profitieren bei uns von:
- Fachgerechter Beratung, Pflege, Betreuung sowie hauswirtschaftlicher Versorgung
- Ambulanter Pflege für Menschen jeden Alters
- Individueller & professioneller Betreuung
- 24 Stunden täglich telefonischer Erreichbarkeit
- Einem Leistungsspektrum, das sich stets erweitert
- Kontinuierlicher Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter
Möchtest auch Du Teil des HILFREICH-Teams werden?
Wir suchen Kolleginnen und Kollegen.
Einfühlsam, zuverlässig und mit viel Herz – das ist unser Stil, der gut zu unserem Pflegeleitbild passt.
Wir bilden auch aus!
1-jährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer/-in und 3-jährige generalistische Pflegeausbildung
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Wir freuen uns sehr darauf,
Sie kennenzulernen!
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Wir freuen
uns sehr darauf,
Sie kennen-
zulernen!
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Ihr Wohlbefinden liegt uns am Herzen! Wir sind jederzeit für Sie da.
Teilen Sie uns Ihre Gedanken und Wünsche mit – sei es schriftlich oder telefonisch,
ganz wie es Ihnen am besten passt.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Durch Drücken des Senden-Buttons werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
+49 (0)6753 – 964 21 28
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+49 (0)6753 – 964 78 99
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Heimbacher Weg 51
55590 Meisenheim
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+49 (0)6753 – 964 21 28
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+49 (0)6753 – 964 78 99
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Heimbacher Weg 51
55590 Meisenheim







